Düsseldorf/Bielefeld. Die evangelischen Kirchen in Nordrhein-Westfalen haben die stärkere Finanzierung der Polizeiseelsorge durch das Land begrüßt. Künftig werden pro Kirche zwei Stellen staatlicherseits finanziert.
„Polizeiseelsorge ist eine wichtige Begleitung für die Menschen, die für unsere Gesellschaft eine zentrale Schutz- und Hilfeaufgabe wahrnehmen. Wir freuen uns daher sehr über die neue Regelung und bedanken uns für die stärkere Finanzierung“, sagte der Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland, Dr. Thorsten Latzel (Düsseldorf). Für den Theologischen Vizepräsidenten der Evangelischen Kirche von Westfalen, Ulf Schlüter (Bielefeld), erfährt die Arbeit der Polizeiseelsorge durch die Neuregelung eine „Wertschätzung auf breiter Basis“. Schlüter erklärte: „Die segensreiche Arbeit der Polizeiseelsorge steht für das sinnvolle Zusammenwirken von kirchlichen und staatlichen Diensten in wichtigen Kernaufgabenfeldern unserer Gesellschaft. Seelsorge hat hier verschiedene Dimensionen, von der individuellen Unterstützung in Krisen bis zur ethischen Orientierung in der Polizeiarbeit.“
Gesetz einstimmig verabschiedet
Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hatte kürzlich einstimmig ein Gesetz zur Neuregelung der kirchlichen Polizeiseelsorge im Land verabschiedet. Es tritt an die Stelle der im Jahr 1962 zwischen dem Land und den Kirchen geschlossenen Vereinbarung über die Polizeiseelsorge. Das neue Gesetz sieht vor, dass das Land zusätzlich zu seinem jährlichen Pauschalbetrag jeweils zwei Vollzeitstellen von Polizeiseelsorger*innen pro Kirche finanziert. Der Pauschalbetrag für die Kirchen erhöht sich dadurch um jeweils 250.000 Euro. Das Gesetz ist in der vergangenen Woche in Kraft getreten.
Innenminister: Große Bedeutung der Polizeiseelsorge
Innenminister Herbert Reul hat wiederholt die große Bedeutung der Polizeiseelsorge hervorgehoben. Mit der neuen Vereinbarung schaffe man „ein Stück Verlässlichkeit“ für deren Wirken, erklärte er im Landtag.