Kircheneintritt

Haben Sie Lust, (wieder) dazuzugehören? Sie sind herzlich willkommen! Auch und gerade dann, wenn Sie Kirche bis jetzt eher als gelegentlich*e Besucher*in erlebt haben. Auch wenn Sie noch nicht sicher sind, ob die Kirchenmitgliedschaft für Sie das Richtige ist, informieren wir Sie gern und unverbindlich – und überlassen Ihnen die Entscheidung über den nächsten Schritt.

 

So geht’s
Nehmen Sie einfach Kontakt mit Ihrer Pfarrerin oder Ihrem Pfarrer auf. In unserem Straßenverzeichnis können Sie herausfinden, zu welchem Gemeindebezirk Sie gehören. Wenn Sie mögen, kommt Ihr*e Pfarrer*in zu Ihnen nach Hause.

Es wartet keine Glaubensprüfung auf Sie. Sie brauchen sich nicht zu rechtfertigen.

Wir freuen uns über ein Gespräch mit Ihnen und sind gern für alle Themen und Fragen offen, die Sie beschäftigen. Wenn Sie sicher sind, dass Sie wieder dazugehören möchten, dann wird ein Aufnahmeformular ausgefüllt. Damit sind Sie Mitglied der evangelischen Kirche. Wenn Sie das möchten, kann der Eintritt auch mit einem kleinen Ritual und Segen in einem Gottesdienst gefeiert werden.

Eine andere Möglichkeit ist, dass Sie in der Kircheneintrittsstelle in der evangelischen Ladenkirche an der Kaiserstraße 4 in die Kirche eintreten (Kontakt: ladenkirche@kirche-muelheim.de, Telefon 0208 3056731).

 

Die Taufe bleibt immer gültig
Ein Austritt aus der Kirche macht die Taufe nicht ungültig. Wenn Sie also schon einmal getauft wurden, wird die Taufe nicht wiederholt. Die evangelische und katholische Kirche erkennen die Taufe übrigens gegenseitig an. Wenn Sie noch nicht getauft sind, ist auch das im Erwachsenenalter gut möglich. Sprechen Sie dazu Ihren Pfarrer oder Ihre Pfarrerin an.

 

Was ist nötig?
Sie sollten sich persönlich ausweisen können. Wenn vorhanden, halten Sie auch die Taufurkunde oder Bescheinigung über Taufdatum und -ort, und falls vorhanden, Ihre Konfirmationsurkunde sowie die Austrittsbescheinigung vom Amtsgericht bereit. Wer diese Papiere nicht verfügbar hat, unterschreibt eine schriftliche Versicherung, dass er christlich getauft wurde und keiner Kirche angehört.

 

Und was kostet das?
Der Eintritt in die Kirche kostet nichts. Aber als Mitglied der Kirche werden Sie, sofern Sie Lohn- oder Einkommensteuer zahlen, auch Kirchensteuer  bezahlen. Wer Mitglied der Kirche ist, gehört zu einer Solidargemeinschaft, die sich um vieles kümmert: Von Schwangerenberatung bis  Seniorenbetreuung, von Kindertagesstätten bis Musik und Kultur – all das kostet Geld und gehört zu unserem Angebot für eine menschenfreundliche Gesellschaft. Und nicht zuletzt die Gottesdienste: für Kinder, für Familien, bei Taufen, bei Hochzeiten, bei Beerdigungen.